Mitteilung der Volkswirtschaftsdirektion (VWD)

Mitteilung der Volkswirtschaftsdirektion (VWD):
 
"Unsere Teams arbeiten mit aller Kraft daran, die Härtefalldossiers möglichst rasch abzuschliessen. Wir haben festgestellt, dass bei vielen Gesuchen im erleichterten Verfahren (40-tägige Schliessung) diverse Unterlagen fehlen und die E-Mails mit der Aufforderung zur Vervollständigung unbeantwortet geblieben sind.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Mitgliedern und Partnern in Erinnerung rufen könnten, dass es im Interesse aller ist, wenn uns diese Unterlagen so bald wie möglich zugestellt werden, da auch der Kanton eine Bearbeitungsfrist einhalten muss.
Ausserdem informieren wir Sie, dass die Frist für den Übergang vom erleichterten Verfahren zum ordentlichen Verfahren auf 10 Tage gekürzt wurde (Art. 18 Abs. 4 WMHV; vgl. https://www.promfr.ch/de/covid-19-new/wmhv-erleichtert/).
Wir nutzen die Gelegenheit, um Ihnen in Erinnerung zu rufen, dass für die Gesuche im ordentlichen Verfahren (Art. 18 Abs. 1 WMHV) die Frist für das zweite Quartal 2021 am 30. September 2021 abläuft.
Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Zusammenarbeit."